Sportler-/Sportlerinnenehrung der Stadt Düren

Am 19.03.2025 ab 18:00 Uhr wird der SSV die Sportlerehrung 2024 im Auftrag der Stadt Düren in der Festhalle Birkesdorf durchführen.

In Kürze werden dann hier die geehrten Sportler-/Sportlerinnen und Führungskräfte gelistet und wir werden ein paar Bilder der Veranstaltung zur Verfügung stellen.

Neu: Bitte beachten Sie, dass sich das Meldeverfahren bereits letztes Jahr geändert hat. Wir versenden die erforderlichen Unterlagen per Post nur noch an Vereine, die bei uns keine E-Mailadresse hinterlegt haben. Das schont unsere Umwelt und reduziert den Papierverbrauch als auch unseren Aufwand, die größtenteils handschriftlichen Daten dann manuell in Listen zu übertragen.

Das Meldeverfahren läuft also dieses Jahr wie folgt:

  1. Wir der SSV versenden per Mail an unsere Mitgliedsvereine die Info/Aufforderung zur Meldung.
  2. Sie nutzen bitte zur Registrierung dass Sie melden wollen unser Formular. (Bitte nur einmal pro Verein ausfüllen und absenden.)
  3. Sie laden sich benötigte Vordrucke und Excellisten im Formularbereich herunter.
  4. Wenn Sie die Vordrucke/ Listen ausgefüllt/ unterschrieben haben, senden Sie diese bitte per Mail an gf@stadt-sportverband-dueren.de 
  5. Wir prüfen die Unterlagen und laden dann per E-Mail die Vereine/ Mitglieder ein, die gemeldet haben.

Also dann mal ran an die Meldung, denn Abgabefrist ist der 15.01.2025.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen:

Die Richtlinien der Stadt Düren zur Sportlerehrung finden Sie im Formularbereich als Download oder hier zum direkten Download und hier folgend in Textform:

Richtlinien der Stadt Düren zur Sportler-/Sportlerinnenehrung

(Beschluss des Sportausschusses der Stadt Düren vom 21.10.1998)       

1.      Die Stadt Düren zeichnet jährlich Sportler/Sportlerinnen aus, die besondere Leistungen erbracht haben und ehrenamtliche Führungskräfte, die sich in besonderem Maße um den Stadt-Dürener-Sport verdient gemacht haben. Das allgemeine Verhalten der zur Ehrung vorgeschlagenen Sportler/Sportlerinnen und Führungskräfte ist bei der Beurteilung von Vorschlägen mit einzubeziehen.

Der Stadt-Sportverband ist für die Stadt Düren der Ausrichter der alljährlichen Sportlerehrung, wobei sich die Stadt mit einem Zuschuss an den Veranstaltungskosten der Ehrung beteiligt."       

2.      Die Sportler/Sportlerinnenehrung sollte jeweils im I.Quartal des auf das Jahr der erzielten Leistungen folgenden Jahres durchgeführt werden. Der genaue Termin für die Sportlerehrung ist zwischen dem Bürgermeister der Stadt Düren und dem Vorstand des Stadt-Sportverbandes zu vereinbaren.      

3.      Als Auszeichnungen werden die vom Sportausschuss genehmigten bronzenen, silbernen und goldenen Medaillen und Ehrenplaketten verliehen. Außer der durch den Sportausschuss beschlossenen Verleihung von Medaillen und Ehrenplaketten und den in der Satzung der Stadt Düren vorgesehenen Ehrungen und Auszeichnungen werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben verliehen. Lediglich für Mannschaften - hier wird der Verein geehrt - sind andere Ehrenangaben als Medaillen und Ehrenplaketten möglich. Der Stadt-Sportverband prüft an Hand der Richtlinien die Vorschläge der Vereine und beschließt endgültig über die Zulässigkeit zur Ehrung. Der Sportausschuss der Stadt Düren erhält hierüber alljährlich eine Mittteilungsvorlage.        

4.      Für die von den Vereinen einzureichenden Vorschläge wird ein Meldetermin festgelegt. Vorschläge nach diesem Meldetermin bleiben unberücksichtigt. Die Vorschläge müssen von drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes begründet und unterschrieben werden.        

5.      Ehrung von aktiven Sportlern       

5.1    Geehrt werden:        

5.1.1 Sportlerinnen und Sportler, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihre Erfolge als Starter für einen Stadt-Dürener Sportverein errungen haben, der Mitglied des Stadt-Sportverbandes ist.        

5.1.2 Sportlerinnen und Sportler, die aus Stadt-Dürener-Sportvereinen hervorgegangen sind, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Verein errungen haben.

5.2    Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Sportlern und Sportlerinnen gem. Ziffer 5.1.1 die offiziellen Meisterschaften der Fachverbände von der Mittelrheinebene bis zur Deutschen Meisterschaft, von der Europameisterschaft bis zur Weltmeisterschaft und den Olympischen Spielen, sowie Leistungen des Schulsports ab Landesschulsportfest in den vom Deutschen Sportbund anerkannten Sportarten. Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen, bei Sportlern gem. Ziffer 5.1.2 für außergewöhnliche Leistungen ab der Bundesebene.        

5.3    Mannschaften, für die Ziffer 5.1 und 5.2 nicht zutreffen, können ebenfalls geehrt werden, wenn Sie während des für die Sportler/Sportlerinnenehrung maßgebenden Zeitraum aufsteigen, Meister einer überregionalen Klasse, oder Pokalsieger ab Mittelrheinebene werden. Unter überregionalen Klasse ist die nächsthöhere Ebene über dem Kreis Düren zu verstehen.       

5.4    Mit Medaillen werden folgende Leistungen geehrt:

         Die Bronzemedaille erhalten:

         1.Platz auf Mittelrheinebene oder vergleichbar
         1.Platz Landesschulsportfest
         2.Platz Leichtathletikverband Nordrhein
         2. und 3.Platz auf Landesebene NW     

         Die Silbermedaille erhalten:

         1.Platz Leichtathelikverband Nordrhein und Rheinland
         1.Platz auf Landesebene NW
         2. und 3.Platz Schulsportfest auf Bundesebene
         4. und 5.Platz auf Bundesebene
         6.-10.Platz bei Europa- und Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen      

         Die Goldmedaille erhalten:

         1.-3.Platz auf Bundesebene
         1.Platz Schulsportfest auf Bundesebene
         1.-5.Platz bei Europa- und Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen        

6.      Ehrung von ehrenamtlichen Führungskräften        

6.1    Bei der jährlichen Sportler/Sportlerinnenehrung der Stadt Düren - ausgerichtet durch den Stadt-Sportverband - kann zur Anerkennung besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Stadt-Dürener-Sportvereinen eine Ehrenmedaille vergeben werden. Die Vergabe der Medaille ist keine Ehrung im Sinne der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen durch die Stadt Düren.        

6.2    Die Ehrenmedaille gibt es in Bronze, Silber und Gold. Sie wird in jedem Jahr grundsätzlich an zwanzig noch ehrenamtlich tätige Personen vergeben.      

6.3    Mit der Ehrenmedaille wird nur ausgezeichnet, wer seine anzuerkennenden Verdienste in einem Verein erworben hat, der Mitglied im Stadt-Sportverband Düren ist. Der vorschlagende Verein kann zur jeweiligen Sportler/Sportlerinnenehrung jeweils nur eine Führungskraft für die Verleihung der Bronze-, eine Führungskraft für die Verleihung der Silber- und eine Führungskraft für die Verleihung der Goldmedaille benennen. Ausnahmen müssen gesondert beantragt werden.        

6.4    Für eine Ehrung können nur Personen vorgeschlagen werden, deren Tätigkeit für den Verein von entscheidener Bedeutung war und kein Entgelt für Ihre Tätigkeit erhalten haben.        

6.5    "Für die Verleihung der Medaille in Bronze müssen ehrenamtliche Tätigkeit in den letzten zehn Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein. Für die Verleihung der Medaille Silber muss eine ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens zwanzig Jahren nachgewiesen werden. Für die Verleihung der Medaille in Gold muss eine ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens dreißig Jahren nachgewiesen werden.

Die für eine Ehrung maßgebende ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Stadt-Dürenen Vereinen erfolgt sein."